02.11.2021- Auszeichnung "schwalbenfreundlichen Haus“ verliehen
von Peter Gröschen
Beim NABU kann man folgendes zur Mehlschwalbe nachlesen. Die Mehlschwalbe trägt ihren Namen dank ihrer reinweißen Unterseite – als hätte sie im Mehl gesessen. Auch ihre Beine und Füße sind weiß befiedert. Das macht sie unter den europäischen Singvögeln einzigartig. Ihr Schwanz ist schwach gegabelt und besitzt im Gegensatz zur Rauchschwalbe keine langen Spieße. Ihr Gefieder glänzt metallisch blauschwarz. Von anderen Schwalben lässt sie sich sehr gut durch ihren leuchtend weißen Bürzel unterscheiden. Wenn sich das Auge bei der Zuordnung nicht ganz sicher ist, kann man auch die Ohren zu Hilfe nehmen: Die Mehlschwalbe ist an ihrem kurzen, verhaltenen Schwätzen zu erkennen. Ihr lateinischer Namensbestandteil urbicum verrät, dass sie schon früh „zur Stadt gehört“ hat – und tatsächlich ist sie auch heute noch überwiegend in urbanen Räumen zu finden. Viele Menschen kennen sie auch als Lehmschwalbe oder Mauerschwalbe. Ursprünglich baute sie ihre kunstvollen Lehmnester an steilen Felswänden oder Küstenklippen. Aber schon vor Jahrhunderten hat sie sich dem Menschen angeschlossen und gelernt, sich an rau verputzten Häuser wänden unter geschützten Dachvorsprüngen, in Balkonnischen oder unter Brücken einzurichten. Dabei leben Mehlschwalben gesellig und brüten oft in großen Kolonien. Sie bevorzugen Ortschaften und Gebäude in der Nähe von Gewässern, da sie dort hervorragend nach Insekten jagen können, vor allem nach Mücken, Fliegen und Blattläusen. Mehlschwalben brüten ein- bis zweimal, selten auch dreimal im Jahr. Ihre Nester sind halbkugelförmig und haben ein kleines Einflugloch. Das Gelege besteht aus drei bis fünf Eiern, die zwei bis drei Wochen bebrütet werden. Nach drei bis vier Wochen fliegen die Jungen aus und werden dann noch eine weitere Woche von den Altvögeln versorgt. So sind sie für den Zug in ihr Winterquartier südlich der Sahara bestens gerüstet. Sie kehren im nächsten Frühjahr zu uns zurück und siedeln sich in der Kolonie oder in ihrer Nähe wieder an.
Hinweis: Schwalben sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt! Das Zerstören von Schwalbennestern stellt deshalb eine Straftat dar – während, aber auch außerhalb der Brutzeit.